Die bei der Mitgliederversammlung am 21.05.2015 beschlossene Satzungsänderung hat durch Eintragung im Vereinsregister nun seine Rechtswirksamkeit erlangt.

Die Satzungsänderung musste aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen. Hier finden Sie nochmals die Änderung des § 10 Abs. 1 der Vereinssatzung:

§ 10
Bundesvorstand

(1) Der Bundesvorstand besteht aus
a) der/dem Bundesvorsitzenden,
b) der/dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden,
c) der/dem Bundesgeschäftsführer(in),
d) der/dem Bundesschatzmeister(in).

Der Bundesvorstand kann bei Bedarf Beisitzer berufen.

Auf Beschluss des Vorstandes kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und auf der Grundlage der Finanzplanung für die ehrenamtliche Vorstandsarbeit eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

Zur Bewältigung seiner Aufgaben kann der Bundesvorstand eine Geschäftsstelle einrichten und sich einer entgeltlichen Kraft bedienen. Dies hat im Einvernehmen mit dem Verbandsausschuss zu erfolgen.

Die aktuelle Fassung der Satzung ist ab sofort in der rechten Navigation auf der Startseite zu finden.

Satzungsänderung wirksam