Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) hat die Möglichkeit geschaffen, künftige auch Datenabfragen nach § 74a Abs. 1 SGB X elektronisch durchzuführen. Nach einer vorherigen Registrierung unter www.rvuebermittlungsersuchen.de können die Kommunen zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von mindestens 500,- Euro folgende Daten zu einem Versicherten erfragen:

• Name, Vorname
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• derzeitige Anschrift
• aktueller Arbeitgeber

Die Antwort wird elektronisch übermittelt und ist kostenfrei. Laut DSRV sollen diese meist innerhalb eines Tages geliefert werden.

Dieses Verfahren ist eine kosten- und zeitsparende Variante und somit eindeutig dem Gerichtsvollzieherverfahren nach § 755 Abs. 2 Nr. 2 bzw. § 802 l Abs. 1 Nr. 1 ZPO vorzuziehen.

Elektronisches Ermittlungsersuchen zur Datenstelle der Träger der Rentenversicherung möglich!