Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Juni 2016 beträgt 0,00 %. Er hat sich gegenüber dem für die letzte Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2016 maßgeblichen Festzinssatz der Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vom 29. Dezember 2015, welcher 0,05 % betrug, um 0,05 Prozentpunkte vermindert.

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2016 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,83 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Juni 2016 bekannt gegeben.

Quelle: www.bundesbank.de

Basiszinssatz zum 01.07.2016 vermindert sich auf -0,88 %