Aufbewahrung
das Original ist mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzubewahren (digitale Archivierung gleichzeitig möglich)

Bankbearbeitungstage
1 Tag statt 3 Tage

BIC (Bank Identifier Code)
wird auch als SWIFT-Code bezeichnet, entspricht der alten BLZ (Internationale Kennung) und besteht bis zu 11 Stellen

CI (Creditor Identifier oder Gläubigeridentifikationsnummer)
bei dieser Nummer wird der Lastschrifteinreicher identifiziert, besteht in Deutschland aus 18 Stellen, Beantragung bei der Deutschen Bundesbank; diese muss vor der ersten SEPA-Lastschrift den Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden

Datenformat
XML-basierte Formate statt DTAUS-Formate

Fristen (SEPA-Lastschrift)
Einreichung der Lastschrift 5 Geschäftstage bei Erst- bzw. Einmalzahlungen;
Einreichung der Lastschrift 2 Geschäftstage bei wiederkehrenden Zahlungen bzw. Folgezahlungen

IBAN (International Bank Account Number)
ist die internationale Bankkontonummer, besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der BLZ und der Kontonummer, hat immer 22 Stellen

Kombimandat
eine Mischung aus der aktuellen Einzugsermächtigung und des neuen SEPA Lastschriftmandat

Mandat
läuft grundsätzlich unbefristet; verfällt nach 36 Monaten nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung; muss in der Landessprache des Zahlungspflichtigen verfasst sein (oder deutsch-englisch)

Mandatsänderungen
sind grundsätzlich vom Zahlungsempfänger bzw. -pflichtigen schriftlich mitzuteilen
Beispiele: CI-Änderung, Adressänderung, Namensänderung

SEPA-Lastschriftverfahren
der Zahlungsempfänger wird ermächtigt, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehn und weist gleichzeitig die Bank zur Einlösung der Lastschrift an

Teilnehmerstaaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Schweden, Spanien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern

Vorankündigung (Pre-Notification)
Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information der Kommune an den Zahler über die “anstehende Lastschrift”. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Wenn zwischen Gläubiger und Zahler nichts anderes vereinbart wurde, muss die Kommune die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz genannt werden.

Widerspruchsfristen
8 Wochen ohne Grund, 13 Monate bei ungültigem Mandat