Handbuch für das Kassen- und Rechnungswesen
Handbuch für das Kassen- und Rechnungswesen

Das Nachschlagewerk wird vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V. herausgegeben. Seit 1987 ist das Handbuch bundesweit  in zahlreichen Kommunen präsent  und wird besonders von denjenigen herangezogen, die für das Kassenwesen bzw. die Zahlungsabwicklung in den Städten, Kreisen und Gemeinden verantwortlich sind.

Da jeder Zahlungsvorgang buchhalterisch erfasst werden muss, zählt neben den Vorschriften, die die Arbeit der Gemeindekasse regeln, auch das kommunale Rechnungswesen traditionell zu dem Themenbereich, den das Loseblattwerk abdeckt.

Eine besondere Herausforderung entstand durch den Wechsel von der Kameralistik zur doppelten Buchführung der Kommunen, die auch als neues kommunales Rechnungswesen oder kommunale Doppik bezeichnet wird. Herausgeber und Schriftleitung haben die damit verbundenen tiefgreifenden Änderungen zeitnah aufgegriffen und umfassend bearbeitet. Dies hat dazu geführt, dass nunmehr zunehmend auch die Kämmereien der Städte, Kreise und Gemeinden sowie die kommunalen Rechnungsprüfungsämter mit der Schrift arbeiten.

Wie eine aktuelle Befragung zeigt, schätzen diejenigen, die auf das Handbuch für das Kassen- und Rechnungswesen zugreifen, besonders zwei Eigenschaften, die für die Schrift typisch sind und die von Beginn an die Grundkonzeption des Werks bestimmt haben. Man kann in diesem Zusammenhang auch von zwei Alleinstellungsmerkmalen sprechen.

Und zwar handelt es sich erstens bei dem Handbuch um eine Schrift, die von der Praxis für die Praxis erstellt wurde und wird. Herausgeber und Schriftleitungen weisen jahrzehntelange Erfahrungen auf den Gebieten des kommunalen Kassen- und Rechnungswesens auf und geben diese Kenntnis in einer für die Praxis verständlichen Sprache weiter. Dass gleichwohl das theoretische Wissen aus dem Hochschulbereich nicht zu kurz kommt, wird durch eine fachwissenschaftliche Begleitung sichergestellt.

Die zweite Besonderheit besteht in der doppelten Ausrichtung der Schrift, die schon das Grundwerk auszeichnete und die bis zur aktuellen 21. Ergänzungslieferung beibehalten wurde: Einerseits sollen die Gemeinsamkeiten des kommunalen Kassen- und Rechnungswesens herausgearbeitet werden und andererseits sollen die Besonderheiten deutlich werden, die in den einzelnen Bundesländern gelten.

Leider hat der Wechsel von der Kameralistik zum neuen kommunalen Rechnungswesen oder, wie man auch sagt, die Ablösung der kameralen Kasse durch die doppische Kasse nicht zu einer Vereinheitlichung des Kassen- und Rechnungswesens geführt, sondern im Gegenteil zu einer zunehmenden Differenzierung zwischen den Bundesländern.

Dies beginnt mit der unterschiedlichen Regelungsdichte.

Während einige Bundesländer die Arbeit der doppischen Kasse durch eine Gemeindekassenverordnung oder durch eine Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung detailliert regeln, weisen andere Bundesländer den einzelnen Kommunen die Aufgabe zu, hausinterne Vorschriften bzw. Dienstanweisungen, die die Zahlungsabwicklung betreffen, zu erlassen. Der Verzicht auf verbindliche Regelungen, die für alle Gemeindekassen in einem Bundesland gleichermaßen gelten, ist aus der Sicht des Bundesverbandes der Kommunalkassenverwalter nicht unproblematisch. Es besteht die Gefahr, dass dem sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Geldern nicht die gebotene Beachtung geschenkt wird. Hinzu kommt, dass eine geringe Regelungsdichte die Kontrolle der Gemeindekassen erschwert.

Noch bedeutsamer als die Abweichungen im Hinblick auf die Intensität der Regelungen sind allerdings die inhaltlichen Unterschiede, die sich aufgrund der verschiedenen kassenrechtlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern ergeben.

So weichen beispielsweise die kommunalen Bilanzen im Hinblick auf Gliederung, Ansatz und Bewertung von Bundesland zu Bundesland erheblich voneinander ab. Vergleiche zwischen einzelnen Kommunen sind nicht möglich. Wechselseitige Lerneffekte können aufgrund der unterschiedlichen Datenaufbereitung nicht erzielt werden. Nicht selten ist das, was in einem Bundesland zwingend vorgegeben ist, in einem anderen Bundesland rechtswidrig. Das gilt beispielsweise für die Bildung bestimmter Rückstellungen. Der Umfang des Handbuchs deutet an, wie vielfältig die Abweichungen zwischen den einzelnen Bundesländern sind.

Selbstverständlich ist es für den Herausgeber und die Schriftleitung nach wie vor spannend, die zahlreichen bundeslandspezifischen Unterschiede herauszuarbeiten und die einzelnen Kolleginnen und Kollegen vor Ort kompetent zu unterstützen.  Und sicherlich werden diejenigen, die an dem Loseblattwerk mitarbeiten, die Aufgabe auch in Zukunft gerne erfüllen.

Betrachtung des Handbuches durch:
Prof. Dr. Falko Schuster
Professor für öffentliche Betriebswirtschaftslehre im Ruhestand